Barrierefreie Webanwendungen: Was der European Accessibility Act für Unternehmen bedeutet

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden prüfen inzwischen aktiv, ob Unternehmen den European Accessibility Act einhalten. Als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt er in Deutschland bereits seit Juni 2025. Die Schonfrist ist damit faktisch vorbei.

Viele Unternehmen unterschätzen noch, wie weit das Gesetz reicht. Es geht längst nicht mehr nur um öffentliche Websites von Behörden.

Wer aktuell eine neue Webanwendung, ein Kundenportal oder ein Dashboard entwickeln lässt, kommt an der Barrierefreiheit nicht mehr vorbei. Dieser Beitrag erklärt, wer betroffen ist, welche Fristen und Risiken gelten und worauf es bei der technischen Umsetzung ankommt.

Schritt 1

28. Juni 2025

BFSG tritt in Kraft, neue Anwendungen müssen sofort barrierefrei sein

Schritt 2

Januar 2026

Aktive Prüfungen durch die Marktüberwachungsbehörden beginnen

Schritt 3

27. Juni 2030

Übergangsfrist für bestehende Verträge und Produkte endet spätestens

Das BFSG betrifft jede digitale Kundenschnittstelle, nicht nur Websites

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen im B2C-Bereich, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen.

Betroffen sind unter anderem:

Das Gesetz unterscheidet dabei nicht nach Technologie. Ob eine Anwendung mit TYPO3, WordPress oder als React-Dashboard umgesetzt ist, spielt für die Pflicht keine Rolle.

Eine Ausnahme gibt es: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind von den dienstleistungsbezogenen Pflichten befreit. Für die meisten mittelständischen und größeren Unternehmen greift das BFSG jedoch uneingeschränkt.

Für neue Anwendungen gibt es keine Schonfrist

Ein Punkt wird häufig missverstanden:
Für neu entwickelte digitale Angebote existiert keine Übergangsfrist. Sie müssen ab dem Stichtag 28. Juni 2025 vollständig barrierefrei sein.

Anders sieht es bei Bestandssystemen aus. Wurden Produkte oder Dienstleistungsverträge bereits vor diesem Datum rechtmäßig genutzt, dürfen sie unter bestimmten Bedingungen bis längstens zum 27. Juni 2030 weiterlaufen.

Diese Übergangsregel gilt jedoch nicht pauschal für den gesamten Betrieb. Sobald eine bestehende Anwendung grundlegend überarbeitet oder neu aufgesetzt wird, greifen die Anforderungen sofort.

Für die Praxis bedeutet das:
Wer jetzt ohnehin eine neue Anwendung plant, startet automatisch ohne Schonfrist und sollte Barrierefreiheit von Beginn an mitdenken, statt sie später nachzuziehen.

Damit ist auch klar, warum sich ein genauerer Blick auf die Konsequenzen lohnt.

Bei Verstößen drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld

Verstöße gegen das BFSG sind keine Kleinigkeit. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können bei anhaltender Nichtkonformität Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen.

Bußgelder bis zu 100.000 € · Abmahnrisiko durch Wettbewerber · mögliches Verkaufsverbot bei anhaltendem Verstoß

Zusätzlich zum behördlichen Risiko kommt die wettbewerbsrechtliche Seite. Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber können Verstöße abmahnen, was zusätzliche Rechts- und Prozesskosten verursacht.

In schweren Fällen kann die Behörde zudem anordnen, ein nicht barrierefreies Angebot vom Markt zu nehmen. Für ein Kundenportal oder einen Online-Shop wäre das ein direkter Umsatzausfall.

Die aktiven Prüfungen laufen bereits. Ein Thema, das lange abstrakt wirkte, ist damit für viele Unternehmen konkret geworden.

Barrierefreiheit betrifft die gesamte Anwendung, nicht nur die Oberfläche

Technische Grundlage des BFSG sind die europäische Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), in der Regel auf Konformitätsstufe AA. Das reicht deutlich über Kontraste und Alt-Texte hinaus.

Bei komplexen Webanwendungen betrifft Barrierefreiheit vor allem:

  • Formulare mit verständlichen Fehlermeldungen und Fokus-Steuerung
  • Tastaturnavigation innerhalb dynamischer Komponenten wie Filtern oder Modals
  • Ausreichend beschriebene Zustände bei asynchron nachgeladenen Inhalten
  • Verständliche Struktur für Screenreader auch bei individuellen UI-Komponenten

Ein Kontrast-Check allein reicht bei modernen Webanwendungen nicht aus. Gerade interaktive Dashboards und Portale mit eigenen Komponenten erfordern eine bewusste technische Umsetzung auf Code-Ebene, nicht nur im Design.

  • Wahrnehmbar

    Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alt-Texte, Kontraste)

  • Bedienbar

    Vollständige Bedienung auch ohne Maus möglich

  • Verständlich

    Klare Struktur, nachvollziehbare Fehlermeldungen

  • Robust

    Funktioniert zuverlässig mit Screenreadern und Hilfstechnologien

Damit rückt eine Frage in den Vordergrund, die viele Unternehmen erst spät stellen: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um Barrierefreiheit einzuplanen?

Barrierefreiheit von Anfang an ist günstiger als nachträgliches Nachrüsten

Barrierefreiheit lässt sich in ein bestehendes System einbauen. Der Aufwand dafür ist jedoch deutlich höher als eine Umsetzung von Beginn an. 

  • Neuentwicklung
  • Nachrüsten

Barrierefreiheit direkt in der Architektur mitgedacht:

  • Semantische Struktur von Anfang an
  • Zugängliche Komponenten-Bibliotheken
  • Konsistente Fokus-Logik im gesamten System

Höherer Aufwand bei Bestandssystemen:

  • Anpassungen Komponente für Komponente
  • Nachträgliche Fokus- und Tastatur-Logik
  • Höheres Risiko für Inkonsistenzen zwischen alten und neuen Bereichen

Wer aktuell ohnehin eine neue Anwendung entwickeln lässt, hat hier einen klaren Vorteil. Die Entscheidung für Barrierefreiheit kostet in der Konzeptionsphase vergleichsweise wenig zusätzlichen Aufwand. Im Nachhinein ist sie deutlich teurer.

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Ein kurzes Gespräch schafft hier oft schnell Klarheit.

Barrierefreiheit lässt sich in jeder Individualsoftware umsetzen

Barrierefreiheit ist keine Frage der Plattform, sondern der Umsetzung. Das gilt unabhängig davon, mit welcher Technologie eine Anwendung entwickelt wird. Im Unternehmensalltag lohnt sich ein direkter Blick auf die technologischen Unterschiede jenseits der reinen Theorie.

Bringt bereits strukturelle Grundlagen mit, etwa semantisches HTML im Backend-Editing. Sauberes Templating und geprüfte Extensions sind der entscheidende Hebel.

WordPress

Barrierefreiheit hängt stark von Theme- und Plugin-Wahl ab. Das muss von Anfang an mitgedacht werden, nicht erst bei der Auswahl einzelner Komponenten.
Kein Standard „ab Werk“ – entsteht durch die Komponentenarchitektur. Zugängliche UI-Bibliotheken und korrekte ARIA-Attribute sind zentral.
Serverseitig gerenderte Templates geben volle Kontrolle über semantisches HTML, ohne CMS-Beschränkungen. Barrierefreie Formularvalidierung lässt sich direkt im Backend konsistent umsetzen.

Entscheidend ist in allen Fällen dasselbe Prinzip:
Barrierefreiheit muss von erfahrenen Entwicklerinnen und Entwicklern von Anfang an mitgedacht werden, nicht als nachträglicher Prüfschritt.

Bei Webrunners arbeiten ausschließlich erfahrene Entwicklerinnen und Entwickler an diesen Themen. Ein Grund, warum sich technische Sorgfalt und Barrierefreiheit hier nicht ausschließen, sondern ergänzen.

Wie Webrunners barrierefreie Webanwendungen entwickelt

Als Kölner Digitalagentur entwickelt Webrunners individuelle Webanwendungen mit TYPO3, WordPress, React und Python/Django. Barrierefreiheit ist dabei fester Bestandteil der technischen Konzeption, nicht ein optionales Add-on am Ende des Projekts.

Das betrifft die Architekturentscheidungen ebenso wie die konkrete Komponenten-Umsetzung und das Testing gegen WCAG-Kriterien.

Für Unternehmen, die eine neue Anwendung planen, bedeutet das:
Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des BFSG, ohne den Umweg über ein späteres, aufwendiges Nachrüsten zu gehen.

Fazit

Der European Accessibility Act wird längst nicht mehr nur auf dem Papier durchgesetzt: Die Marktüberwachung prüft aktiv, geltendes Recht ist er bereits seit Juni 2025. Für neue digitale Anwendungen gibt es keine Schonfrist, Verstöße können teuer werden.

Wer jetzt ohnehin eine neue Webanwendung, ein Kundenportal oder ein Dashboard entwickeln lässt, sollte Barrierefreiheit von Beginn an in die technische Konzeption einbeziehen. Das ist wirtschaftlicher als ein späteres Nachrüsten und schafft gleichzeitig ein Angebot, das für mehr Menschen nutzbar ist.

Webrunners entwickelt barrierefreie Webanwendungen mit TYPO3, WordPress, React und Python/Django technologieübergreifend und mit Senior-Entwicklerinnen und -Entwicklern, die WCAG-Anforderungen von Anfang an mitdenken.

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Häufig gestellte Fragen

Ist der European Accessibility Act für mein Unternehmen relevant?

Wenn Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, sind Sie in der Regel betroffen. Eine Ausnahme gilt nur für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Muss meine bestehende Website sofort angepasst werden?

Für neue digitale Angebote gibt es keine Übergangsfrist. Bestehende Dienstleistungsverträge und Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig genutzt wurden, dürfen unter bestimmten Bedingungen bis maximal 2030 weiterlaufen.

Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?

Es drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. In schweren Fällen können Behörden anordnen, ein nicht barrierefreies Angebot vom Markt zu nehmen.

Ist es sinnvoller, eine bestehende Anwendung nachzurüsten oder neu entwickeln zu lassen?

Das hängt vom Zustand des bestehenden Systems ab. Bei größerem Umbaubedarf ist eine Neuentwicklung mit von Anfang an eingeplanter Barrierefreiheit häufig wirtschaftlicher als eine nachträgliche, komponentenweise Anpassung.

Welcher Standard gilt als Nachweis für Barrierefreiheit?

Technische Grundlage sind die EN 301 549 und die WCAG, in der Regel auf Konformitätsstufe AA.

Ist eine bestimmte Technologie wie TYPO3 oder React grundsätzlich barriereärmer?

Nein. Barrierefreiheit hängt von der Umsetzung ab, nicht von der gewählten Plattform. Entscheidend ist erfahrene Entwicklung, die WCAG-Kriterien von Beginn an mitdenkt.

Reicht ein automatisierter Accessibility-Check aus?

Automatisierte Tools erkennen einen Teil der Probleme, etwa fehlende Alt-Texte oder Kontrastfehler. Komplexere Anforderungen wie Tastaturnavigation oder Fokus-Logik in dynamischen Komponenten erfordern zusätzlich manuelle Prüfung.